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Altersvorsorge durch Riester-Rente mit Geld vom Staat! |
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Die Riester-Rente wird immer attraktiver, weil immer mehr Beitrag gefördert wird bei weniger Eigenanteil!
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Weitere Verbesserungen der Förderung sind bereits durch die Bundesregierung angedacht! Gefördert wird der Aufbau des „Altersvermögens“ als immer notwendigere Ergänzung der gesetzlichen Rente! Im Jahr 2006 gibt es pro Person eine jährliche Grundzulage von 114 Euro. Verheiratete, die bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, erhalten dann die zweifache Grundzulage, wenn für jeden unabhängige Verträge bestehen. Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt es in 2006 eine Kinderzulage von 138 Euro. Die Zulagen steigen bis 2008 noch weiter an.Diese werden abhängig vom Eigenanteil des Anlegers bezahlt. Noch ein wichtiger Aspekt: diese Anlageform ist HARTZ IV-sicher!
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Förderberechtigten Personen |
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- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Arbeitnehmer bei privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern)
- Pflichtversicherte Landwirte (GAL)
- Beamte
- Richter
- Berufssoldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Kindererziehende in der Kindererziehungszeit
- Ehegatten von Förderberechtigten, auch wenn diese selbst nicht förderberechtigt sind, aber einen eigenen Riestervertrag haben
Keine staatliche Riester-Förderung erhalten:
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Rentner
Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken
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Förderhöhe |
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TOP-Infos
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Förderrente - JETZT! |
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Infobox |
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